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	<title>Widerstandsrecht!</title>
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	<description>Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4</description>
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		<title>GEZ: Haushaltsabgabe kommt 2013</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 17:50:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claus L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>

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		<description><![CDATA[GEZ auf Daten-Jagd VON ULLI TÜCKMANTEL Düsseldorf/Köln (RP). Mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen hat der NRW-Landtag heute der Einführung eines &#8220;Rundfunkbeitrags&#8221; für alle Haushalte ab 2013 zugestimmen. Die GEZ wirbt bereits neues Personal an. Aktuell sucht die Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zusätzlich zu ihren mehr als 1100 Beschäftigten für die kommenden beiden Jahre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>GEZ auf Daten-Jagd </strong><br />
VON ULLI TÜCKMANTEL</p>
<p>Düsseldorf/Köln (RP). Mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen hat der NRW-Landtag heute der Einführung eines &#8220;Rundfunkbeitrags&#8221; für alle Haushalte ab 2013 zugestimmen. Die GEZ wirbt bereits neues Personal an.</p>
<p>Aktuell sucht die Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zusätzlich zu ihren mehr als 1100 Beschäftigten für die kommenden beiden Jahre weitere Sachbearbeiter für die &#8220;schriftliche und telefonische Teilnehmerbetreuung&#8221;.</p>
<p>Nachdem die Landtage in NRW (Donnerstag) und Schleswig-Holstein (14. Dezember) jetzt zugestimmt haben, beginnt in Köln die Daten-Jagd für die Umstellung der Rundfunkgebühren auf eine Haushaltsabgabe. <strong>Jeder, der Inhaber einer Wohnung ist, soll künftig für ARD und ZDF zahlen – selbst wenn er weder einen Fernseher noch ein Radio besitzt.</strong> </p>
<p>Auch etliche Gebührenbefreiungen und -Rabatte werden entfallen. Wer für ein Radio, einen internetfähigen PC oder ein Smartphone bisher maximal 5,76 Euro zahlte, soll künftig den vollen Beitrag von monatlich 17,98 Euro entrichten. Dabei kommen gewaltige Summen zusammen.</p>
<p>14 Landesparlamente haben bereits zugestimmt</p>
<p>Die GEZ zählte 2010 allein im Sendebereich des WDR 6,8 Millionen gebührenpflichtig angemeldete Fernsehgeräte und 7,8 Millionen entsprechende Radios. Nimmt man an, dass für die Differenz von einer Million Nur-Radio-Zahlern künftig der volle Beitrag in die GEZ-Kasse flösse, so läge die Mehreinnahme im WDR-Bereich bei rund 146,6 Millionen Euro.</p>
<p>14 Landesparlamente hatten der entsprechenden Änderung des Rundfunkstaatsvertrages bereits zugestimmt, obwohl ARD, ZDF und ihre GEZ bis heute angeblich nicht berechnen können, wie hoch ihre künftigen Mehreinnahmen ausfallen werden. Die Politiker störte weder, dass künftig die Mehrheit aller Deutschen für ein Programmangebot zahlen soll, das sie gar nicht einschaltet, noch dass das Modell einen eigenwilligen Begriff von Gerechtigkeit verfolgt.</p>
<p>Rund 800.000 Behinderte, die bisher von Gebühren befreit waren, werden ab 2013 zur Kasse gebeten. Wer dauerhaft in einem Zimmer im Heim lebt, zahlt künftig, wenn er Pech hat – wer hingegen rechtskräftig verurteilt in einer Gefängniszelle sitzt, zahlt auf keinen Fall. Auch ausländische Diplomaten sowie die Rundfunkanstalten selbst werden von den Beiträgen befreit. </p>
<p><strong>&#8220;Unzulässiger Eingriff in das Grundrecht&#8221; </strong></p>
<p><strong>Der Verfassungsrechtler und frühere Hamburger Wissenschaftssenator Ingo von Münch (FDP) hält den geplanten Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig.</strong> Das Modell sei ein &#8220;unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird&#8221;, sagte von Münch dem Magazin &#8220;Focus&#8221; und appellierte an die Landtagsabgeordneten in Düsseldorf und Kiel, dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen.</p>
<p>Für NRW-Medienstaatssekretär Jan Marc Eumann (SPD) steht schon vor der heutigen Abstimmung fest: &#8220;Beim alten Gebührenmodell war es so, beim neuen wird es nicht anders sein: Irgendjemand wird nach Karlsruhe gehen und es vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.&#8221;</p>
<p>Von Münchs Appell wird aus einem anderen Grund fruchtlos bleiben: In allen Landesparlamenten machten sich die Abgeordneten mehrheitlich die Drohungen von ARD und ZDF zu eigen, ohne das neue Beitragsmodell würden die Gebühren 2013 weiter steigen.</p>
<p>Seit Jahren baut die GEZ in jedem Geschäftsbericht die Drohkulisse sinkender &#8220;Teilnehmer&#8221;-Zahlen und gleichzeitig steigender Gebühren-Befreiuungen bei Hartz-IV-Empfängern auf.</p>
<p>&#8220;Beleg für die restriktive Haushaltsführung des ZDF&#8221; </p>
<p>Für neun Prozent der Radios und zehn Prozent der Fernsehgeräte erhält die GEZ kein Geld mehr. In der Summe addieren sich Ausfälle und Rabatte auf 850,6 Millionen Euro. &#8220;Ohne die Gewährung von Befreiungen könnte die bis 31. Dezember 2010 gültige Monatsgebühr von 17,98 Euro bei unveränderten Gebührenerträgen um rund 11,3 Prozent bzw. 2,03 Euro gesenkt werden&#8221;, heißt es im GEZ-Geschäftsbericht 2010. Keine dieser Berechnungen berücksichtigt, dass die Mehrheit der Deutschen längst dem Privatfernsehen und den Lokalradios den Vorzug gibt.</p>
<p>Während die Personalausgaben des ZDF zwischen 2004 und 2009 um 9,8 Prozent auf 359 Millionen Euro gestiegen sind, hat sich der Marktanteil des Senders seit 1990 auf rund 14 Prozent nahezu halbiert. ZDF-Intendant Markus Schächter betrachtet die Kostensteigerung bei rasantem Reichweitenverlust als &#8220;Beleg für die restriktive Haushaltsführung des ZDF&#8221;. (Anm. Missi: muss/kann man das verstehen?)</p>
<p><strong>Davon kann nach dem aktuellen ZDF-Bericht des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz keine Rede sein. Vor allem denken die öffentlich-rechtlichen Sender nicht einmal im Ansatz daran, ihre Kosten ihrer verbliebenen Bedeutung im Zuschauermarkt anzupassen.</strong></p>
<p>Das große Datensammeln </p>
<p>Stattdessen rüsten sie die GEZ weiter auf, um mehr Geld einzutreiben. Das große Datensammeln soll bereits am 1. Januar 2012 beginnen. Alle Meldebehörden in Deutschland sollen der GEZ die Daten aller Volljährigen zu einem bundeseinheitlichen Stichtag übermitteln. Der Staatsvertrag, dem SPD, CDU und Grüne heute für NRW zustimmen wollen, soll faktisch alle bisherigen Nicht-Zahler verpflichten, sich ab 1. Januar bei der GEZ zu melden. Die künftige GEZ-Bezeichnung für Bürger lautet &#8220;Beitragsschuldner&#8221;.</p>
<p>Die Kölner Geldeintreiber dürfen die persönlichen Daten vermuteter &#8220;Beitragsschuldner&#8221; auch &#8220;bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen&#8221;. Hauseigentümer werden im Zweifelsfall zur kostenlosen Mitarbeit bei der GEZ verpflichtet. Die Auskunftsrechte der GEZ sind im Zwangsverfahren durchsetzbar.</p>
<p>NRW-Medienstaatssekretär Eumann hält die Bedenken von Datenschützern gegen den neuen Staatsvertrag für übertrieben. Mit dem neuen Modell erspare man sich künftig zudem das größte Ärgernis der bisherigen Rundfunkgebühr: &#8220;Der Gebührenbeauftragte, der an der Tür klingelt und in die Wohnung späht – das hört auf.&#8221; </p>
<p>Quelle: RP-online</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gesinnungsabhängiges Demonstrationsrecht in Bremen?</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 20:01:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claus L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Demonstrationsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Extremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) will künftig Demonstrationen von Rechtsradikalen generell verbieten. Laut Ulrich Mäurer müsse ein eigenes Versammlungsrecht für Bremen geschaffen werden, auch wenn dies klar gegen GG Art. 8 Abs. 1 verstossen würde. Zwar erlaubt GG Art. 8 Abs. 2, dass Versammlungen durch ein Gesetz eingeschränkt werden können, es stellt sich dann aber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bremens Innensenator Ulrich Mäurer</strong> (SPD) will künftig Demonstrationen von Rechtsradikalen generell verbieten. Laut Ulrich Mäurer müsse ein eigenes Versammlungsrecht für Bremen geschaffen werden, auch wenn dies klar gegen GG Art. 8 Abs. 1 verstossen würde. Zwar erlaubt GG Art. 8 Abs. 2, dass Versammlungen durch ein Gesetz eingeschränkt werden können, es stellt sich dann aber die Frage: wird das Gesetz dann gezielt gegen eine &#8220;Spielart&#8221; von Extremismus erlassen oder generell gegen verfassungsfeindliche Gruppierungen? Und was bringt Artikel 8 dann noch, wenn von staatlicher Seite vorgegeben wird, wer Demonstrieren darf und wer nicht?</p>
<p>[...] Auch Demonstrationen von Rechtsradikalen soll es nach dem Willen Mäurers nicht mehr geben. Dafür müsse ein eigenes Versammlungsrecht für Bremen geschaffen werden. Mäurer sage, er hoffe auf eine breite Unterstützung in der Bremischen Bürgerschaft.[...]<br />
Quelle: <a href="http://nachrichten.t-online.de/npd-verbot-bremer-innensenator-maeurer-will-sich-fuer-verbot-einsetzen/id_52144518/index?news">T-Online</a></p>
<p>Grundgesetz Artikel 8:<br />
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.<br />
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Ministerin will Medien Inhalte vorgeben</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 05:57:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claus L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Quelle: NWZ Online Niedersachsens Journalisten sollen sich auf sensible Sprache einigen von Rolf Seelheim Hannover &#8211; Die niedersächsische Landesregierung will die Medien des Landes beim Thema Integration auf einen gemeinsamen Kurs verpflichten. Die neue Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Aygül Özkan (CDU), hat deshalb eine „Mediencharta für Niedersachsen“ entwerfen lassen. In einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Quelle:<br />
<a href="http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/Nachrichten/NWZ/Artikel/2391776/Ministerin+will+Medien+Inhalte+vorgeben.html">NWZ Online</a></p>
<p><strong>Niedersachsens Journalisten sollen sich auf sensible Sprache einigen</strong><br />
von Rolf Seelheim</p>
<p>Hannover &#8211; Die niedersächsische Landesregierung will die Medien des Landes beim Thema Integration auf einen gemeinsamen Kurs verpflichten. <strong>Die neue Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Aygül Özkan (CDU), hat deshalb eine „Mediencharta für Niedersachsen“ entwerfen lassen.</strong></p>
<p>In einem gemeinsamen Akt sollen die eingeladenen Medienvertreter am 16. August in Hannover diese sogenannte „Mediencharta Integration“ unterzeichnen und sich für die Zukunft zu entsprechender Berichterstattung verpflichten. In dem Einladungsschreiben des Ministeriums heißt es, die gemeinsame Absichtserklärung solle „öffentlichkeitswirksam“ geschehen.</p>
<p>Alle Unterzeichner müssen sich danach verpflichten, „den Integrationsprozess in Niedersachsen nachhaltig zu unterstützen“.</p>
<p>Das Ministerium verlangt, dass die Medien schriftlich erklären sollen, dass sie künftig   über Sachverhalte und Herausforderungen beim Thema Integration verstärkt berichten und informieren;   dabei eine kultursensible Sprache anwenden;   die interkulturelle Öffnung fördern;   ihre interkulturelle Kompetenz verstärken und  Projekte hierfür initiieren und künftig journalistisch begleiten.</p>
<p><strong>Es dürfte in Deutschland bislang einzigartig sein, dass eine Landesregierung die Medien auf gemeinsame Inhalte verpflichten will und sogar die dabei zu wählende Sprache vorschreiben möchte.</strong></p>
<p>Außerdem sollen sich die Medien nach Wunsch der neuen Ministerin dahin erklären, entsprechende Projekte zu entwickeln, über die künftig zu berichten sein wird.</p>
<p>Die noch von Ex-Ministerpräsident Christian Wulff berufene Aygül Özkan hatte bereits einmal, noch vor ihrer Vereidigung, für Schlagzeilen gesorgt, als sie die Verbannung religiöser Symbole aus Klassenzimmern forderte, also auch das Abhängen von Kruzifixen. Sie nahm diese Äußerung nach großer Aufregung in ihrer eigenen Partei dann öffentlich zurück.</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;<br />
Artikel 5 GG</p>
<p>(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.</p>
<p>(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Artikel 20 Grundgesetz, Absatz 4, Widerstandsrecht</title>
		<link>http://www.gg-artikel-20-absatz-4-grundgesetz-widerstandsrecht.de/2011/11/29/6/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 14:26:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claus L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.gg-artikel-20-absatz-4-grundgesetz-widerstandsrecht.de/?p=6</guid>
		<description><![CDATA[Artikel 20 Grundgesetz (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Artikel 20 Grundgesetz</p>
<p>(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.<br />
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.<br />
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.<br />
<strong>(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.</strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Artikel 79 Grundgesetz, Absatz 3, Ewigkeitsklausel</title>
		<link>http://www.gg-artikel-20-absatz-4-grundgesetz-widerstandsrecht.de/2011/11/29/artikel-79-grundgesetz-absatz-3-ewigkeitsklausel/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 14:25:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claus L.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Artikel 79 Grundgesetz (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Artikel 79 Grundgesetz</p>
<p>(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.<br />
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.<br />
<strong>(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.</strong></p>
]]></content:encoded>
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